Hagelschaden an Stegplatten und Wellplatten - was kann ich tun?

Ihre Terrassenüberdachung wurde nach einem Unwetter mit Hagel zerstört. Wer kommt für den Schaden auf?

Zunächst einmal sind Polycarbonat- oder auch Acrylglasplatten/Plexiglasplatten sowie VSG-Glas so konstruiert, dass sie Hagelschauer in Deutschland aushalten und nicht zerstört werden. Doch was ist, wenn die Hagelkörner bei einem schweren Unwetter so groß wie Tennisbälle sind und die Überdachung durchlöchern?

Wenn das Terrassendach und damit die Doppelstegplatten bzw. das Glas direkt mit dem Wohngebäude verbunden ist, sollte die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen, sofern Elementarschäden mitversichert sind. Es ist wichtig den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und ihn dann bei der Versicherung einzureichen. Sie können auch einen Begutachtungstermin mit der Versicherung vereinbaren.

Muss der Schaden von einem Fachbetrieb repariert werden oder kann ich das auch selbst machen?

Die allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) sprechen in der Regel vom Ersatz der „notwendigen“ und nicht der tatsächlich entstandenen Kosten. Aufgrund dieses Wortlautes wird in der versicherungsrechtlichen Fachliteratur überwiegend die Ansicht vertreten, dass auch eine fiktive Kostenerstattung möglich ist.

Das bedeutet für Sie:

Auch wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selbst beseitigt sind die die für eine durch einen Fachbetrieb durchführte Reparatur notwendigen Kosten zu erstatten. Dieses sollten Sie jedoch im Vorhinein mit Ihrer Versicherung abklären.

Unser Tipp für Sie: Sie können in den Produktbereich Doppelstegplatten und Wellplatten nach der Hagelbruchgarantie filtern. In unserem Angebot finden Sie auch Artikel mit uneingeschränkter Hagelbruchgarantie.

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